Wer erstellt und überprüft die Brandfallmatrix?

Brandschutz-Dokumentation

Ein funktionierendes Brandmeldekonzept hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zu den besonders wichtigen Elementen zählt jedoch die Brandfallmatrix. Diese dokumentiert die gesamte Brandfallsteuerung und unterstützt somit die Weiterentwicklung der Brandschutztechnik maßgeblich. Diese wichtigen Informationen sind selbstverständlich auch für die Wartungsarbeiten an Brandmeldeanlagen von großer Bedeutung und sollten daher unbedingt berücksichtigt werden. Die Matrix gibt Aufschluss über mögliche Probleme an den brandschutztechnischen Anlagen und ist somit bei deren rascher Behebung behilflich.

Wichtige Aufgaben der Brandfallmatrix und ihre Definition

Der Begriff Brandfallmatrix kann als Definition für ein wichtiges Kontrollinstrument im modernen Brandschutz verstanden werden. Die Aufgabe der Matrix ist schließlich die Dokumentation aller automatischen Abläufe der Brandschutzsysteme innerhalb eines Gebäudes. Sie bildet alle Vorgänge akribisch ab und macht somit auch potenzielle Schwachstellen umgehend sichtbar. Aufgrund ihrer Präzision kommt sie vor allem bei besonders komplexen Brandmeldeanlagen in größeren Neubauten, aber auch Bestandsgebäuden zum Einsatz. In diesem Fall ist sie sogar dringend erforderlich und zudem genehmigungsrelevant. Dies betrifft zudem alle Sonderbauten wie etwa Versammlungsstätten, Industriegebäude, Krankenhäuser sowie alle Geschäfts- und Bürogebäude. Die Brandfallsteuerung erstellt außerdem Brandfall-Szenarien und analysiert die verschiedenen Steuerungen sowie alle möglichen Wechselwirkungen. Sämtliche Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten. Die Brandfallmatrix besteht letztendlich aus einem Textteil, Steuertabellen und Funktionsbereichsplänen. Aufgrund dieser Dokumentationen lassen sich die unterschiedlichen Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes miteinander verknüpfen.

Gängige Brandfallsteuerungen

Die wichtigsten Beispiele für Brandfallsteuerungen fassen wir für Sie in der folgenden Übersicht zusammen. Dies sind:

  • Entriegelung des Schlüsseldepots
  • Auslösen der Blitzleuchte
  • Auslösen des Alarmsignals
  • Aussendung von Löschbefehlen
  • Erteilung von Evakuierungsbefehlen für Aufzüge
  • Deaktivierung aller Lüftungsanlagen
  • Aktivierung der automatischen Entrauchung
  • Öffnen von Rauchabzügen
  • Öffnen von Wärmeabzügen
  • Automatisches Schließen von Brand- und Rauchschutztüren
  • Fluchttürenentriegelung
Fluchttür und Feuerlöscher
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Wer erstellt eine Brandfallmatrix?

Die Brandfallmatrix muss in der Regel von jener fachkundigen Person erstellt werden, welche auch das Brandmeldekonzept zuvor erstellt hat. Es ist jedoch auch möglich, die Ausarbeitung von einem technischen Gebäudeausrüstungsfachplaner durchführen zu lassen. Hierbei ist jedoch die direkte Abstimmung mit einem Brandschutzsachverständigen dringend erforderlich. Die Matrix muss jedoch in jedem Fall allen rechtlich vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Diese muss zudem in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die Gebäudebetreiber sind hierfür zuständig und im Schadensfall für fehlerhafte Gerätschaften und lückenhafte Dokumentationen haftbar. Die umgehende Anpassung ist vor allem nach Umbauarbeiten notwendig, um die unterschiedlichen Gefahrenszenarien an die jeweiligen Gegebenheiten möglichst genau anpassen zu können. Das aktuelle Brandmeldekonzept dient hierbei als wichtige Grundlage.

Von wem sollte die Brandfallmatrix überprüft werden?

Im Anschluss an die Bauphase und die Ausarbeitung des Brandmeldekonzepts sollte die Brandfallmatrix auf ihre korrekte Ausführung und Umsetzung überprüft werden. Damit diese genauestens kontrolliert werden kann, sollte die Prüfung ausschließlich von einer gründlich geschulten Fachkraft durchgeführt werden. Eine zusätzliche Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfsachverständigen ist in diesem Fall jedoch meist nicht erforderlich.

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Welche Norm ist für die Brandfallmatrix bindend?

Die Einhaltung aller Vorgaben bezüglich der Brandfallmatrix wird in der DIN 14675 festgelegt. Diese regelt sowohl die Planung als auch die Installation und die Wartung von Brandmeldeanlagen durch zertifizierte Fachunternehmen. Die Norm ist rechtlich bindend und zieht bei einer Missachtung empfindliche Geldstrafen mit sich. Sie verankert somit wichtige Abläufe vor und nach der Erstellung eines funktionierenden Brandschutzkonzeptes und sichert dadurch den reibungslosen Betrieb der lebensrettenden Einrichtungen. Aufgrund dessen kann auch der Brandschutz dauerhaft gewährleistet werden.

Die Relevanz der Wirk-Prinzip-Prüfung

Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist in der VDI 6010 Blatt 3 verankert und beschreibt die Prüfung aller brandschutztechnischen Anlagen und deren Funktionstüchtigkeit. Es handelt sich dabei um eine gewerkverbindende Prüfung von prüfpflichtigen Anlagen. Diese ist von besonderer Wichtigkeit, um alle geforderten Schutzziele in vollem Ausmaß zu erfüllen. Das Prüfverfahren stellt die Funktion der Brandschutztechnik während des normalen Betriebes sowie im möglichen Fall einer Störung oder eines Brandes auf die Probe. Vor der Überprüfung ist jedoch die Erstellung eines sogenannten Prüfplans und einer Brandsteuertabelle verpflichtend durchzuführen. Darin werden alle prüfungsrelevanten Szenarien sorgfältig festgelegt. Diese basieren allesamt auf den Grundlagen der Matrix.

Die VDI 6010 gibt Hinweise zur Organisation, Durchführung und Dokumentation von Vollprobetests in Gebäuden
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Was ist die Muster-Prüfverordnung?

Die Muster-Prüfverordnung ist auch unter der Abkürzung MPrüfVO bekannt und legt fest, dass folgende Anlagen durch Prüfsachverständige in einer Wirk-Prinzip-Prüfung zu kontrollieren sind:

  • Lüftungsanlagen
  • CO₂-Warnanlagen
  • Rauchabzugsanlagen
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Alarmierungsanlagen und Alarmgeber
  • Brandmeldeanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungen

Die zu prüfenden Anlagen sind rechtswirksam in der VDI 6010 Blatt 3 sowie in der Muster-Verordnung MPrüFVO Paragraf 2 Absatz 1 verankert. Deren regelmäßige Überprüfung gibt Aufschluss über den Gesamtzustand der Brandschutztechnik in einem Gebäude und ist daher für den Brandschutz von besonderer Relevanz.

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Heinrich Brandmeldetechnik klärt über die Brandfallmatrix auf und unterstützt bei der Brandschutzplanung

Jedes Gebäude sollte im Brandfall rasch evakuiert und vor schweren Brandschäden geschützt werden. Aus diesem Grund ist sowohl die regelmäßige Wartung als auch die Berücksichtigung der Brandfallmatrix unerlässlich. Auch die Wirk-Prinzip-Prüfung nach VDI 6010 Blatt 3 zählt zu den notwendigen Vorgehensweisen zur Sicherung des Brandschutzes. Bei der Herausforderung den betrieblichen Brandschutz zu planen, zu warten und bei der Installation der Brandmeldeanlage ist Heinrich Brandmeldetechnik gerne ihr Partner. Ob Brandmeldeanlage in München, Brandschutz in Passau oder Brandschutztechnik in Augsburg – unser Team ist in ganz Bayern unterwegs. Lassen Sie sich auch gerne bei der Erstellung und Überprüfung der Brandfallmatrix von dem Fachbetrieb für Brandschutz unterstützen.

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