« Wer darf was – und warum? »
Wann immer es zu einem Alarm oder zu einem Fehlalarm kommt, muss Ihre BMA im Anschluss auf ihren vorangegangenen Bereitschaftszustand zurückgesetzt werden. Und dies am besten möglichst rasch, um die volle Funktionstüchtigkeit der Brandmeldeanlage wiederherzustellen; genauso, wie Ihr Brandschutzkonzept es vorsieht. Aber was genau bedeutet das Zurücksetzen der Brandmeldeanlage in der Praxis? Wer ist befugt, Ihre BMA zurückzusetzen? Wir erklären Ihnen, was Sie dazu wissen müssen.
Was bedeutet „Brandmeldeanlage zurücksetzen“?
Um die Anlage in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, muss die Gefahr gebannt und Ihr Objekt somit frei von Rauch und Flammen sein. Dies ist immens wichtig, da das Zurückstellen Ihrer BMA ihren vorherigen Zustand wiederherstellt. Das bedeutet, dass die Anlage Ihr Objekt als rauch- und flammenfrei und somit als sicher wahrnimmt und nun keinen Alarm mehr auslöst. Im Falle der noch nicht erfolgten Evakuierung – insbesondere dann, wenn Rauch und Flammen noch präsent sind – kann das vorzeitige Zurückstellen der BMZ sowie einzelner Melder oder einer Meldergruppe Menschenleben kosten.
Das Zurücksetzen manipuliert die Arbeits- und Funktionsweise Ihrer gesamten Brandmeldetechnik in gewisser Hinsicht, was nur möglich ist, wenn der Alarm bereits abgeschaltet wurde. Ist er noch aktiv, wirkt ein sogenanntes Interlock, das ein Zurücksetzen der Brandmeldeanlage verhindert. Möchten Sie Ihre Melder, eine Meldergruppe oder die Brandmelderzentrale nach einem Brandalarm selbst zurückstellen und Ihr Objekt ist noch nicht vollständig evakuiert und/oder von Rauch und Feuer befreit, kann im Ernstfall außerdem eine Geld- oder Haftstrafe nach § 145 StGB drohen.
Haftungsrisiken beim Zurückstellen der BMA
Wer das Zurücksetzen der Brandmeldeanlage selbst vornimmt, unterliegt in vollem Umfang der Haftung für sämtliche daraus resultierende Konsequenzen. Eine davon könnte beispielsweise sein, dass ein späterer Brand oder auch bereits die bloße Rauchentstehung zu spät erkannt wird – oder gar unerkannt bleibt. Die Schäden wären horrend, zudem kann das Zurücksetzen ganze Brandfallsteuerungen, die eigentlich mit der Brandmeldeanlage vernetzt sind, außer Kraft setzen. Die Folgen: Ein Brandschott öffnet oder schließt nicht mehr, der Aufzug bleibt weiter in Betrieb und manövriert Kunden oder Mitarbeiter direkt in die Flammen. Der Lift wird zur Todesfalle. Löschvorrichtungen springen nicht an. Die Ausbreitung von giftigem Rauch wird rundum begünstigt. Ein weiteres Horrorszenario: Die Einsatzkräfte, die möglicherweise bereits vor Ort sind, brechen ihren Einsatz, ihre Löschversuche und die Evakuierung ab – im Glauben, dass ihre Kollegen die Anlage zurecht zurückgestellt haben. Doch was, wenn nicht?
Wer darf eine Brandmeldeanlage überhaupt zurücksetzen?
Es empfiehlt sich aus all diesen Gründen ausdrücklich, die Zurücksetzung einer Meldergruppe, einer Brandmelderzentrale oder einzelner Melder von der Feuerwehr höchstpersönlich durchführen zu lassen. Sie – und nur sie – ist in der Lage, die Situation entsprechend zu beurteilen und über den Zeitpunkt des Zurücksetzens der Brandmeldeanlage zu entscheiden. Durch das richtige Timing kann auch vermieden werden, dass Kundschaft oder Personal vorzeitig in die – womöglich noch lebensgefährlichen – Bereiche zurückkehrt.
Alarm, Fehlalarm und die Feuerwehr
Fehlalarme sind lästig und teuer, das steht außer Frage. Das Zurücksetzen Ihrer BMA selbst in die Hand zu nehmen, weil es häufiger zu Fehlalarmen kommt, ist jedoch die denkbar schlechteste Idee – denn schließlich wissen Sie nie im Vorfeld, ob es denn tatsächlich „nur“ ein Fehlalarm ist. Bei jedem Alarm gilt es also zunächst, Ihr Notfallkonzept bestmöglich umzusetzen.
Der Brandalarm eines Melders wird innerhalb einer Brandschutzanlage an die BMZ weitergeleitet. Diese wiederum setzt sämtliche Folgeprozesse in Gang. Dazu gehören Brandfallsteuerungen (etwa Brandschutztore oder Aufzüge), die Einleitung der Evakuierung und die Weiterleitung des Alarms an die Leitstelle Ihres Brandschutz-Konzessionärs. Erst dort ist für jede vernetzte Gefahrenmeldeanlage die zuständige Leitstelle (in diesem Fall eine Feuerwehrleitstelle) hinterlegt und wird informiert.
Während die Einsatzkräfte auf dem Weg zu Ihnen sind, sollten in Ihrem Betrieb bereits eigens gesetzte Maßnahmen laufen. Einerseits sollten Sie unbedingt Ihre Brandschutzhelfer über den Alarm der Brandmeldeanlage in Kenntnis gesetzt haben; darüber hinaus aber auch Hausmeister, Empfangsmitarbeiter und bedarfsweise weiteres Personal, um Negativüberraschungen zu vermeiden. Ebenso ist es zweckdienlich, sämtliche Personen von dem vermeintlich gefährdeten Bereich fernzuhalten.
Einsatzkräfte und ihre Aufgaben
Erst wenn die Feuerwehr Ihr Objekt als nicht (mehr) gefährdet einstuft, ein etwaiger Brand gelöscht, die Rauchentwicklung gebannt oder das Signal als Fehlalarm identifiziert wurde, wird die Anlage zurückgesetzt. Im Zuge dessen werden bereits erste Analysen und Beurteilungen vorgenommen. So etwa der Einsatzablauf: Waren die Bereiche gut zugänglich oder wurde den Einsatzkräften der Weg erschwert, wurden Sie vielleicht sogar massiv durch etwas behindert? Auch der Zeitfaktor ist in vielerlei Hinsicht relevant: Wie lange brauchte die Feuerwehr bis zum Eintreffen am Einsatzort? Oder – wie lange dauerten die Räumung des Gebäudes und der Löschvorgang im tatsächlichen Brandfall? Waren die Mitarbeiter gut vorbereitet?
Für Sie als Inhaber und Verantwortlichen Ihres Unternehmens lohnt es sich stets, derartige Situationen zu nutzen, um im Zuge des Zurücksetzens der Brandmeldeanlage Optimierungsmaßnahmen zu treffen. So können Feuerwehrlaufkarten und Kontaktpersonen aktuell gehalten und vorbereitende und einleitende geschäftsseitige Maßnahmen für zukünftige Einsätze in das Konzept mit aufgenommen werden. Ratschläge der Feuerwehr zu befolgen, ist immer vorteilhaft.
Vom technischen Verständnis zur umfangreichen Haftung
Auch wenn Sie als technisch versierter Unternehmer gern bestimmte Arbeiten selbst übernehmen: Wenn Sie die Konsequenzen für eine selbst zurückgesetzte BMZ samt Anlage nicht selbst tragen möchten, vertrauen Sie besser auf einen Spezialisten. Bei Planung und für den Wartungs-Service Ihrer Brandmeldeanlage ist Heinrich Brandmeldetechnik gerne Ihr Partner und unterstützt Sie auch bei Fragen zum Zurücksetzen Ihrer Anlage.
Neben den hohen Kosten und fatalen Folgen, die eine – zum falschen Zeitpunkt – selbst zurückgesetzte Brandmeldeanlage haben kann, ist auch die Chance auf eine unkomplizierte Kooperation seitens Ihrer Versicherung weit höher. Zwar dürfen Sie Alarmsirenen beispielsweise sehr wohl selbst zurücksetzen, aber auch hier gilt: Möchten Sie die Verantwortung für Fehler nicht tragen müssen, vertrauen Sie auf Experten, die Ihre BMA zurücksetzen.