Brandschutzordnung erstellen

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Im Brandfall zählt jede Minute. Aus diesem Grund müssen die Nutzer eines Gebäudes bestmöglich auf Notfälle vorbereitet werden. Die Erstellung einer funktionierenden Brandschutzordnung ist daher unerlässlich. Diese sollte so präzise wie möglich ausgeführt werden, um im Notfall schnellstmöglich handeln zu können. In diesem Fall ist die Expertise einer Fachfirma gefragt. Dies ist wichtig, um Fehler zu verhindern und sowohl die Nutzer als auch das Gebäude zu schützen. Zudem sollte eine flächendeckende Brandmeldeanlage errichtet werden, um das Unternehmen vollständig absichern zu können.

Was sind Brandschutzordnungen?

Sie sind essenzielle Bereiche von Brandschutzkonzepten. Sie geben Aufschluss über betriebsbezogene Einrichtungen, welche für den Brandschutz von Relevanz sind und legen wichtige Verhaltensregelungen im Brandfall fest. Die Dokumente umfassen zudem individuelle Maßnahmen zur Brandverhütung innerhalb eines Unternehmens. Die beiden Teilbereiche betrieblicher Brandschutz sowie organisatorischer Brandschutz sind hierbei von großer Bedeutung und müssen beim Erstellen des Leitfadens berücksichtigt werden. Mithilfe der einzelnen Vorgaben und Richtlinien lässt sich eine umfangreiche Brandschutzordnung erstellen.

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Von RandomDuck5000 – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=133799276

Wer darf sie erstellen?

Sie dürfen in der Regel von jedem Arbeitgeber erstellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, eine fachkundige Person zurate zu ziehen. Brandschutzexperten können mögliche Probleme deutlich schneller orten als Laien und sind zudem mit den Normen und Vorschriften bestens vertraut. Der Brandschutz ist schließlich eine überaus wichtige Thematik und sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Eine flächendeckende Brandmeldeanlage sowie ausführliche Brandschutzordnungen sollten daher fixe Bestandteile jedes Unternehmens sein.

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Ist es Pflicht, eine Brandschutzordnung zu erstellen?

Grundsätzlich besteht keine bundesweite Pflicht, diese zu erstellen. Die Mitarbeiter müssen lediglich über nützliche Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden sowie über die Abläufe im Falle eines Notfalls aufgeklärt werden. Bei speziellen Bauten und Einrichtungen ist es jedoch unbedingt erforderlich, eine Brandschutzordnung zu erstellen. Diese Vorgaben werden jedoch in den einzelnen Bundesländern individuell geregelt.

Welche Gebäude benötigen Brandschutzordnungen?

Besondere Einrichtungen müssen mit einem flächendeckenden Brandschutzkonzept ausgestattet werden. Für die folgenden Gebäudetypen müssen diese verpflichtend erstellt werden:

  • bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m
  • Gebäude, dessen größte Ausdehnung mehr als 1600 m² beträgt, ausgenommen Wohngebäude und Garagen
  • Verkaufsstätten, bei denen Verkaufsräume und Ladenstraßen insgesamt eine Fläche von mehr als 800 m² haben
  • Gebäude mit Verwaltungs- und Büroräumen, die einzeln mehr als 400 m² haben
  • Gebäude mit Räumen, die einzeln für eine Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind
  • Gaststätten, die mehr als 40 Gastplätze innen oder mehr als 1 000 Gastplätzen im Freien haben
  • Tageseinrichtungen für mehr als zehn alte Menschen, Kinder sowie Menschen mit Behinderung
  • Krankenhäuser
  • Versammlungsstätten
    1. mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn sie gemeinsame Rettungswege haben
    2. im Freien mit Szenenflächen sowie Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die insgesamt mehr als 1 000 Besucher fassen
  • Versammlungsstätten
    1. einzeln für mehr als sechs Personen bestimmt sein
    2. für Personen mit Intensivpflegebedarf bestimmt sein oder müsse
    3. einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als zwölf Personen bestimmt sein
  • Schulen und Hochschulen
  • Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzugsanlagen
  • Camping- und Wochenendplätze
  • Freizeit- und Vergnügungsparks
  • Regale mit einer Lagerguthöhe Oberkante von mehr als 7,50 m
  • Gebäude, in denen Stoffe mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr gelagert werden.
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Wichtige Aufgaben von Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen übernehmen vor allem präventive Aufgaben wie die Brandfallverhütung. Zudem werden die genauen Abläufe und Verhaltensweisen akribisch festgelegt. Das Verhalten der Nutzer ist letztendlich für die Evakuierungsdauer im Brandfall ausschlaggebend. Aus diesem Grund sollten sämtliche Richtlinien der Norm DIN 14096 beim Erstellen von Brandschutzordnungen eingehalten werden.

Aus wie vielen Teilen bestehen Brandschutzordnungen?

Diese bestehen aus drei Teilen. Sie werden für unterschiedliche Personengruppen ausformuliert und werden als Teil A, Teil B und Teil C bezeichnet.

Teil A

Teil A legt die Verhaltensregeln für alle Personen fest, welche sich in einem Gebäude aufhalten. Der Aushang des Dokuments muss sichtbar und für alle Nutzer zugänglich platziert werden. Das Erstellen eines detaillierten Leitfadens wird hierbei dringend empfohlen.

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Teil B

Teil B ist für alle Mitarbeiter eines Betriebs von Bedeutung. Darin werden die Vorgehensweisen zur Brandverhütung sowie zur Brandausbreitung geregelt. Die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung der Rauchausbreitung sowie zur Freihaltung von Fluchtwegen sind ebenfalls in Teil B zu finden. Die lebensrettenden Vorgaben müssen allen Mitarbeitern übermittelt werden.

Teil C

Teil C enthält wichtige Informationen für alle Personen, welche mit dem Brandschutz in einem Unternehmen betraut wurden. Alle Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer müssen sich demnach an die wichtigen Regelungen aus Teil C halten.

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Welcher Norm unterliegt die Brandschutzordnung?

Sie wird in der DIN 14096 geregelt. In dieser wird die ordnungsgemäße Erstellung des Dokuments festgelegt. Zudem werden die genauen Vorgaben für den anschließenden Aushang darin fixiert.

Regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung der Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen müssen wie die vorhandene Brandmeldetechnik stets auf dem neuesten Stand sein. Dies bedeutet, dass die Dokumente bei Änderungen umgehend angepasst werden müssen. Des Weiteren sollten sie mindestens alle zwei Jahre von einer Fachkraft kontrolliert werden, um Schwachstellen rasch beseitigen zu können. Auch Brandschutzaushänge müssen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die Überprüfung muss schriftlich festgehalten werden. Sie sind im Notfall von großer Bedeutung und dienen als wichtige Wegweiser für alle Mitarbeiter. Genaue Vorgaben und Verhaltensweisen sorgen vor allem im Brandfall für deutlich koordinierte Abläufe.

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Erstellung einer Brandschutzordnung durch Heinrich Brandmeldetechnik

Die sachgemäße Erstellung von Brandschutzordnungen ist wichtig, um die Sicherheit in einem Gebäude wie etwa in einem Betrieb dauerhaft gewährleisten zu können. Hierfür sollten Fachkräfte konsultiert werden, da die Ausgestaltung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 mitunter komplex sein kann. Zudem sollten die beiden Bereiche betrieblicher Brandschutz und organisatorischer Brandschutz nicht vernachlässigt werden. Heinrich Brandmeldetechnik ist Ihnen daher bei der Erstellung einer Brandschutzordnung sowie bei der Planung und Errichtung einer verlässlichen Brandmeldeanlage behilflich. Auf diese Weise sind Sie und Ihre Mitarbeiter bestens vorbereitet und können im Brandfall rasch reagieren.


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