« Die wichtigsten Normen im Überblick »
Sowohl die Installation als auch Betrieb und Wartung von Brandmeldeanlagen (BMA) sind hinsichtlich ihres technischen Aufwandes nicht zu unterschätzen. Neben fundierten Kenntnissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und BMA-Vorschriften, welche in jedem Bundesland voneinander abweichen können, bedarf es Fachwissen über elektronische Schaltungen und Funkvernetzungen, um die einwandfreie Funktion Ihrer BMA zu gewährleisten. Wir stellen Ihnen den regulatorischen Rahmen, die wichtigsten DIN-Vorschriften sowie Richtlinien zu Installation, Wartung und Betrieb von Brandmeldeanlagen vor.
Ab wann ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?
Im Rahmen der Sonderbauvorschriften betrifft die Verpflichtung zur BMA-Installation vor allem Versammlungs- und Beherbergungsstätten, geschlossene Mittel- und Großgaragen, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Industriebauten sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Doch mit dieser Pflicht kommt eine ganze Reihe weiterer Aufgaben und Brandmeldeanlagen-Vorschriften auf Sie als Inhaber des Unternehmens zu – sie alle machen einen fachkundigen Servicebetrieb an Ihrer Seite unverzichtbar.
DIN 14675 und VDE 0833 – Vorschriften für den fachgerechten Betrieb der Brandmeldeanlage
Ein ordentlicher Betrieb von brandschutztechnischen Systemen, unabhängig ihrer Größe und ihres Umfangs, setzt ihren fachmännischen Aufbau voraus. Wie dieser aussieht, legt die DIN 14657 in organisatorischem Sinne fest. Aus ihr geht die Bestimmung hervor, dass Brandmeldeanlagen grundsätzlich nur von zertifiziertem Fachpersonal geplant werden dürfen. Selbiges gilt auch für Errichtung, Instandhaltung und die Wartung der Brandmeldeanlage nach entsprechenden Vorschriften.
Die Vorschriften gemäß VDE 0833-2 behandeln die tatsächliche Installation basierend auf den rechtlichen Grundlagen. Von ihr ausgenommen sind kleine Sonderbauten und Bauten mit besonderem Personenrisiko. Für diese gelten eigene Vorschriften, zu finden in der DIN VDE V 0826-2.
Planung und Installation – Was gehört dazu?
Die Planung beginnt mit einem unverzichtbaren Brandschutzkonzept und der Projektierung. Das Konzept schafft Ihnen und Ihren Servicetechnikern eine wertvolle Grundlage, auf die Sie jederzeit wieder zurückgreifen können. Zudem kann ein abgefasstes Brandschutzkonzept im Falle eines eingetretenen Schadens vonseiten Ihrer Versicherung zum sprichwörtlichen Lebensretter werden. Basiert Ihr Konzept auf geltenden BMA-Vorschriften, Normen sowie Richtlinien und wird es entsprechend umgesetzt, kann Ihnen keine Mangelhaftigkeit vorgeworfen und somit keine Verantwortung für den Schaden aufgebürdet werden.
In der Planung, die im Konzept festgehalten wird, legen Sie und Ihre Techniker die zu überwachenden Räume fest. Darüber hinaus wollen aber noch einige andere Punkte gut durchdacht sein, damit Ihr Brandschutzkonzept normgerecht entsprechend der BMA-Vorschriften entstehen kann:
- die Platzierung von Meldern und Alarmgebern
- die Bildung von Meldebereichen und Meldergruppen
- die Auswahl der Anlagentopologie da
- die Lage der Brandmeldezentralen (BMZ) für die Einsatzkräfte
- Stromversorgung
- Brand- und Störungsmeldungen sowie die Alarmspeicherung
Feinheiten der Normen und Richtlinien
Planung und Konzeptionierung
Der Überwachungsbereich ist in Zonen zu unterteilen, sodass vom Ausfall eines Verarbeitungsknotens in der BMZ maximal 3.000 m2 betroffen sein können. Bei der Auswahl der Brandmelder, die installiert werden sollen, haben Sie die Arten der zu erwartenden Entstehungsbrände, Raumhöhe sowie Umgebungsbedingungen und potenzielle Quellen für Täuschungsalarme zu berücksichtigen.
Als Kriterien sind vor allem folgende Punkte eine wertvolle Hilfestellung:
- Brandentwicklung
- Raumhöhe
- Umgebungstemperatur
- Luftbewegung
- Erschütterungen
- Luftfeuchtigkeit
- verschiedene Arten von Aerosolen
- optische Strahlungen
- die Seehöhe und
- aggressive Umgebungsbedingungen
Zudem ist ein Blick in die Brandempfindlichkeitstabelle der DIN EN 54 dringend anzuraten.
Die Installation der Brandmeldeanlage ist – unter Berücksichtigung der Vorschriften gemäß DIN 14675, der VDE 0833 und der DIN VDE V 0826-2 – ein exaktes Abbild Ihres Brandschutzplans in der wirklichen Welt. Die geforderten Kenntnisse betreffen dabei insbesondere die Verlegung von elektrischen Leitungen und der Leitungen an sich, aber auch die strategische Verkabelung und Rohrverlegung.
Installation und Montage
Für die Installation muss der Überwachungsumfang bereits bekannt sein. Dieser geht aus dem zuvor erarbeiteten Brandschutzkonzept hervor. Hier wird nun kategorisiert: Bei der Kategorie 1, dem Vollschutz, muss sich Ihr Überwachungsbereich über das gesamte Objekt erstrecken. Der Teilschutz hingegen, Kategorie 2, beschreibt die Überwachung bestimmter Teilbereiche, da nur dort eine entsprechende Gefährdung vorliegt. Darüber hinaus stellen der Schutz der Fluchtwege und der Einrichtungsschutz eigene Kategorien dar.
Bedeutend ist, dass eine einmal installierte Brandmeldeanlage bis auf wenige Ausnahmen über ein eigenes Leistungsnetz betrieben werden und ihre Leitungen zunächst grundsätzlich von anderen, nicht auf den Brandschutz bezogenen Leitungen, geführt werden.
Diverse Rohre sind im Sinne der TRVB S 123 so zu verlegen, dass sich kein Wasser ansammeln kann. Sollte dies aus baulichen oder ähnlichen, nicht behebbaren Gründen unmöglich sein, so sind entsprechende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen erforderlich. Werden Leitungen in Rohren über Putz verlegt, so dürfen deren Befestigungsstellen bei Kunststoffrohren nicht weiter als 50 cm bei waagerechter, und 70 cm bei lotrechter Führung auseinanderliegen. Für Panzerrohre gelten Abstände von maximal 100 cm bzw. 130 cm.
Auch die Verdrahtung der Melder unterliegt einigen Regelungen und Vorschriften: Mechanische Beschädigungen sind durch geeignete Verdrahtung möglichst gering zu halten – Leckströme, Kurzschlüsse und Drahtbrüche müssen vermieden werden. Wann immer möglich, ist eine Schleifenverdrahtung zu verwenden. Die Anzahl der Leitungsverbindungen hat sich ebenfalls auf ein Minimum zu beschränken.
Brandmeldeanlagen prüfen, warten und instand halten
Durch die Überprüfung ist festzustellen, ob Ihre installierte BMA schlussendlich die Bestimmungen der TRVB S 123 und anderer Richtlinien erfüllt. Davon zu unterscheiden ist die Wartung der BMA nach Vorschriften sowie einzelne Instandsetzungsarbeiten. Letztere sind unverzüglich durchzuführen. Sie dürfen, so sieht die DIN 14675 es vor, ausschließlich von zertifizierten Stellen durchgeführt werden. Heinrich Brandmeldetechnik steht Ihnen bei der Anwendung der BMA-Vorschriften, Wartungen und Instandhaltungsarbeiten gerne als verlässlicher und erfahrener Partner zur Verfügung.
Die Wartung Ihrer Brandmeldeanlagen hat mindestens einmal jährlich stattzufinden. Einfache Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (etwa das Ersetzen defekter Kontrolllampen und Sicherungen oder die Reinigung von Anschlüssen der Akkumulatoren) dürfen durch unterwiesene Personen des Anlagenbetreibers ausgeführt werden. Dies können zum Beispiel Brandschutzhelfer sein. Ein solcher ist zu benennen, sobald Mitarbeiter in Ihrem Betrieb beschäftigt werden. Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, ist in der ASR A2.2 beschrieben, jedoch nicht konkret festgelegt: Zumindest 5 % Ihres Gesamtpersonals sind als Brandschutzhelfer vorgesehen. Größere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind periodisch und ausdrücklich von einem zertifizierten Unternehmen durchführen zu lassen, und zwar binnen 24h ab Bekanntheit des Schadens.
Seriösen Brandschutz mit einem verlässlichen Partner realisieren
Das Fazit der Brandmeldeanlagen-Vorschriften, die in einer Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen, Normen, Richtlinien und Verordnungen festgehalten sind, überfordert schnell. Niemand ist allein in der Lage, all die Aspekte zu berücksichtigen. Ein Partner, der sich tagtäglich mit der DIN 14675, der VDE 0833, der DIN VDE V 0826-2 und weiteren Bestimmungen beschäftigt, ist für die sachgemäßen und normgerechten Brandschutz in Ihrem Unternehmen von zentraler Bedeutung. Ob Sie Ihre BMA nun erst planen und zu Papier bringen oder Ihre Brandmeldeanlagen prüfen lassen möchten – lassen Sie Ihre Pflichten von einem zertifizierten Sicherheitstechniker erfüllen und gehen Sie auf Nummer sicher.