Welche Prüffristen gelten für Brandmeldeanlagen im betrieblichen Brandschutz?

BMA-Inspektion

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Die regelmäßige Überprüfung aller brandschutztechnischen Einrichtungen garantiert die Betriebssicherheit und kann deswegen im Ernstfall Leben retten. Aus diesem Grund sind Prüffristen und wiederkehrende Kontrollen im betrieblichen Brandschutz auch verbindlich vorgeschrieben. Welche Fristen gelten und bei welchen Wartungsaufgaben Sie auf die Unterstützung eines Fachbetriebs setzen sollten, stellen wir Ihnen in diesem Artikel genauer vor.

Welche Prüffristen gelten im betrieblichen Brandschutz?

Die wiederkehrenden Prüffristen im betrieblichen Brandschutz und der jeweilige Prüfumfang sind in unterschiedlichen Gesetzen, Unfallverhütungsvorschriften und Verordnungen geregelt. Zusätzlich können sich aus der Landesbauordnung Auflagen und Einzelforderungen ergeben, die spezifisch für das jeweilige Gebäude gelten. Um den erforderlichen Prüfumfang und die wiederkehrenden Prüffristen verbindlich zu bestimmen, muss daher immer der Einzelfall betrachtet werden. Hierbei kann die Beratung eines Fachbetriebs für Brandschutztechnik eine große Hilfe sein, da oft viele unterschiedliche Regelwerke relevant sind. Eine wertvolle Unterstützung bietet aber auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). In der DGUV Informationsschrift 205-040 sind die notwendigen Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz sowie die dazugehörigen Prüffristen aufgeführt, soweit sich diese verallgemeinern lassen. Im Einzelfall können aber, wie bereits erwähnt, zusätzliche Auflagen und abweichende Prüffristen gelten. Grundsätzlich unterscheidet man im betrieblichen Brandschutz zwischen den wiederkehrenden Prüffristen und der Erstprüfung.

Rauchmelder-Wartung
© Brian Jackson – stock.adobe.com

Die Erstprüfung der Brandschutztechnik findet direkt nach deren Errichtung statt, um etwaige Störungen und Probleme gleich zu Beginn ausschließen zu können. Anschließend muss die Wartung der Technik in regelmäßigen Abständen erfolgen. Für eine Brandmeldeanlage (BMA) gilt beispielsweise nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-1 / 0833-2 die Pflicht zur jährlichen Wartung der BMA durch eine Fachfirma. Ebenfalls vorgesehen ist eine vierteljährliche Inspektion, diese kann auch durch eine unterwiesene Person des Betreibers (bspw. der Brandschutzbeauftragte des Unternehmens) durchgeführt werden. In den meisten Fällen übernimmt diese Aufgabe aber ebenfalls eine Fachfirma, welche die Vorgaben gemäß DIN 14675 erfüllt. Um die Sicherheit im Brandfall garantieren zu können, ist aber nicht nur die regelmäßige Überprüfung der Brandmeldeanlage erforderlich, sondern natürlich auch die Kontrolle der dazugehörigen Branderkennungsanlagen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung und Inspektion ist der Unternehmer oder die Unternehmerin verantwortlich. Auch die Bestellung von Brandschutzbeauftragten obliegt dem Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers.

Welche Anlagen unterliegen der Prüfpflicht?

Die Wartung und Inspektion der BMA innerhalb der vorgesehenen Prüffristen ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Brandverhütung. Hierbei müssen sämtliche Anlagen überprüft werden, Prüfinhalte und Prüffristen variieren dabei aber je nach Anlagenart deutlich. Die nachfolgenden Brandschutzelemente unterliegen der Prüfpflicht.

  • Löschanlagen (Sprinkler, Pulver-, Gas- und Schaumlöschanlagen)
  • Branderkennungsanlagen (Rauchwarnmelder, Brandmeldeanlagen und Brandwarnanlagen)
  • Brandbekämpfungsanlagen (nasse und trockene Löschwasseranlagen, Trinkwasserinstallationen)
  • Brandvermeidungsanlagen (Anlagen zur Sauerstoffreduzierung)
  • Rauchschutzabschlüsse (Rauchschutztüren, Rauchschutzvorhänge)
  • Feuerschutzabschlüsse (Feuerschutztüren, Brandschutzvorhänge)
  • Wärme- und Rauchabzugsanlagen (natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen)
  • Feuerlöscher (tragbare und fahrbare Feuerlöscher, Sicherheitsnotduschen)

    Feuerloescher-Inspektion
    © Andrey Popov – stock.adobe.com

Neben der technischen Brandschutzausrüstung müssen auch sämtliche organisatorische Brandschutzmaßnahmen überprüft werden. Dies beinhaltet die Kontrolle der Brandschutzordnung, der Rettungs- und Fluchtpläne sowie der Feuerwehrpläne auf Ihre Aktualität. Hier gilt eine Prüffrist von 2 Jahren. Bei baulichen Veränderungen am Gebäude ist eine Aktualisierung der Pläne für Flucht- und Rettungswege nach dem Umbau erforderlich.

Ausschnitt-Flucht-und-Rettungsplan
© Bettina – stock.adobe.com

Betrieblicher Brandschutz und die Wartung der BMA

Die Wartung der Brandmeldeanlage ist in einem Unternehmen von größter Relevanz. Gibt es eine baurechtliche Pflicht zum Einsatz einer BMA, so muss diese in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden. Mit dieser wichtigen Aufgabe dürfen ausschließlich Fachfirmen, welche eine Lizenzierung nach DIN 14675 vorweisen können, betraut werden. Die DIN 14675 beschreibt den fachgerechten Aufbau sowie den Betrieb von Brandmeldeanlagen und spielt daher in der betrieblichen Brandverhütung eine entscheidende Rolle.

Heinrich Brandmeldetechnik

Was ist der Prüfinhalt bei Inspektion oder Wartung einer BMA?

Zu Beginn der jährlichen Wartung werden zunächst dieselben Prüfschritte durchgeführt, die auch bei der vierteljährlichen Inspektion vorgenommen werden. So steht zunächst die sogenannte Sichtprüfung an. Hierbei wird die gesamte BMA auf etwaige optische Mängel überprüft. Dies bedeutet, dass die einzelnen Elemente auf Verschmutzungen und sichtbare Schäden untersucht werden. Verschmutzung zu erkennen und zu beseitigen ist insbesondere bei optischen Elementen, wie beispielsweise Streulichtmeldern, von entscheidender Bedeutung, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Des Weiteren wird kontrolliert, ob sich die brandschutztechnischen Geräte auf dem neuesten Stand der Technik befinden. Veraltete Komponenten sollten rasch ausgetauscht werden, um im Notfall Komplikationen zu vermeiden.

Im Anschluss an die Sichtprüfung werden die einzelnen Elemente der Brandmeldeanlage ausgelöst. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Gefahrenmelder gelegt. Rauch- und Brandmelder zählen letztendlich zu den wichtigsten Bestandteilen von Brandmeldeanlagen und müssen daher einwandfrei funktionieren. Zudem wird die Kontrollanzeige des Feuerwehr-Bedienfelds überprüft.

Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14675
Von Timo Frese, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14719787

Des Weiteren wird die Funktion des Alarms und der Brandfallsteuerung getestet. Hierfür wird im Zuge der Wartung ein Probealarm ausgelöst. Neben der Brandfallsteuerung werden auch die Störungserkennung sowie die Störungsweiterleitung geprüft. Abschließend muss die Notstromversorgung begutachtet werden. Diese wird mit Akkumulatoren betrieben. Auch hierfür gelten Prüffristen. Sind die Akkumulatoren älter als vier Jahre, müssen sie ebenfalls ausgetauscht werden. Die Wartung und Inspektion der BMA darf in Betrieben keinesfalls vernachlässigt werden. Dies betrifft vor allem die Prüffristen für die Instandhaltung der Brandschutztechnik. Als zertifizierte Fachfirma, die alle Vorgaben gemäß DIN 14675 erfüllt, steht Ihnen Heinrich Brandmeldetechnik gerne als Partner zur Seite, um alle wiederkehrenden Prüfungen der BMA in Ihrem Betrieb verlässlich zu übernehmen. Auch bei Beratung, Planung der BMA in Ihrem Betrieb oder der Installation der erforderlichen Brandschutztechnik unterstützt Sie das Team Heinrich gerne.


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