Anlagentechnischer Brandschutz

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Ein durchaus irreführender Begriff, dieser anlagetechnische Brandschutz. Wer mit Brandmeldetechnik und dem Brandschutzmanagement im Betrieb nur am Rande zu tun hat, denkt dabei vermutlich als Erstes an den Feuerschutz für Server, Automaten und Produktionsmaschinen. Blicken wir hinter die Kulissen: Anlagentechnischer Brandschutz umfasst zwar sämtliche elektronische Geräte; allerdings die, die für den Schutz vor Bränden sorgen.

Die drei Säulen des Brandschutzes im Betrieb

Alles hat ein Fundament. So baut der Brand- und Feuerschutz auf drei wesentlichen Säulen auf: dem baulichen, dem anlagentechnischen sowie dem betrieblich-organisatorischen Brandschutz. Die Unterschiede werden früh deutlich: Während die Basis, bestehend aus den baulichen Aspekten, bereits vor dem Bau des Gebäudes stehen muss, verlangt die betrieblich-organisatorische Seite auch danach eine Menge an Planung und Aufmerksamkeit. Notfallmanagement und Evakuierungspläne sind nur zwei der Inhalte, die Menschenleben und Wertsachen vor Schlimmerem bewahren. Und beides muss permanent an die Gegebenheiten eines Unternehmens angepasst sein.

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Was ist der Unterschied zwischen baulichem und anlagentechnischem Brandschutz?

Umgangssprachlich ist immer nur von Brandschutzmaßnahmen oder Brandmeldetechnik die Rede. Doch der Unterschied zwischen „baulich“ und „anlagentechnisch“ hat es in sich: Wie der Name beinahe verrät, beziehen sich die baulichen Schutzmaßnahmen auf jene Aspekte des Feuerschutzes im Betrieb, die vonseiten des Gebäudebaus herrühren. Verschiedene Bestimmungen für bauliche Brandschutzmaßnahmen gehen aus den Bau- und den Musterbauordnungen verschiedener Bundesländer hervor, die zudem in jedem Bundesland individuell ausfallen können.

Zum baulichen Schutz gehört beispielsweise der bewusste Einsatz von schwer oder nicht entflammbaren Baustoffen, um erste Präventionsmaßnahmen zu leisten. Auch der Feuerwiderstand einzelner fertiger Bauteile, etwa der von Brandschutztüren, sind in diese Kategorie einzuordnen. Nicht zu vergessen: Flucht- und Rettungswege, die bereits vor dem eigentlichen Bau geplant und genau bemessen sein müssen. Sie dürfen nicht zu schmal oder zu lang sein und bedürfen im Sinne der ASR A1. 3 sowie der DIN EN ISO 7010 einer entsprechenden Kennzeichnung. Selbst diese Beschilderungen unterliegen (nachzuschlagen in der DIN 4844 für grafische Symbole) eigenen Abmessungen, Farben und Sicherheitszeichen. In aller Regel gilt die Farbe Grün als Sicherheitsfarbe mit Weiß als Kontrastfarbe.

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Anlagentechnischer Brandschutz überschneidet sich häufig mit den baulichen Aspekten. Seine Aufgaben sind sowohl präventiv als auch operativ: Brand- und Rauchmelder warnen als Frühwarnsysteme vor einem Brand, sodass dieser noch verhindert werden kann. Löscheinrichtungen unterstützen den Eindämmungsprozess während eines Feuers und bestimmte Anlagen (etwa die Brandmeldezentrale einer BMA sowie sämtliche Bedienelemente) unterstützen die Feuerwehr im Einsatz vor Ort.

Erst bei Vorhandensein solcher Meldesysteme, Vorrichtungen zur Löschmittelversorgung oder Gaslöschanlagen ist anlagentechnisch gesehen eine Brandschutzanlage vorhanden. In weiterer Folge gehören Wärme- und Rauchabzugsanlagen oder automatische Fluchttüren dazu.

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Technische Brandschutzmaßnahmen als gängiger Sonderfall

Technische Anlagen sind vor allem dann anzuraten, wenn bestimmte Räume nur schwer zugänglich sind oder einer eingeschränkten Nutzung unterliegen. Auch bei besonders großen Gebäuden, wo beispielsweise Maschinenräume nicht jeden Tag betreten werden, ist bei Umsetzung eines Konzeptes ein anlagentechnischer Brandschutz erforderlich. Die Hauptaufgabe dieser Technik ist die Eindämmung, Reduzierung oder sogar die eigenständige Löschung von Bränden; etwa eine dauerhaft geöffnete Brandschutztür, die erst im Falle eines Brandes automatisch schließt und so einen eigenen Brandabschnitt herstellt. Dort kann der Brand in weiterer Folge gezielt durch andere technische Brandschutzmaßnahmen gelöscht werden.

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Anlagentechnischer Brandschutz: Abgrenzungen

Damit nun diese Kategorien des Brandschutzes einfacher voneinander unterschieden werden können, helfen tatsächlich die sonst so verwirrenden Normen, Richtlinien und Rechtsprechungen. Sowohl für den technischen als auch für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz gelten eigene Regelungen:

  • Muster- und Landesbauordnungen für bauliche Vorkehrungen,
  • die Muster-Verwaltungsvorschrift für „technische Baubestimmungen“ für sämtliche technische Brandschutzmaßnahmen,
  • die VdS 2226: 2008-01 (04) zur Festlegung bestimmter Vorrichtungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hotels und ähnlichen Institutionen,
  • die DIN VDE 0833-2 mit allgemeinen Festlegungen für BMA und
  • die DIN 14675 für den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer BMA.

Sowohl die Musterbauordnung als auch die Landesbauordnungen nehmen regelmäßig Bezug auf die technischen Standards und Regeln; insbesondere dann, wenn es um die Verwendung von Bauprodukten, bestimmten baulichen Anlagen oder deren Teilen geht. Aus der Muster-Verwaltungsvorschrift für technische Baubestimmungen gehen unter anderem die Grundanforderungen bezüglich Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Barrierefreiheit, Schall- oder Wärmeschutz hervor.

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Wartung und Instandhaltung der BMA – Vorschriften für den anlagentechnischen Brandschutz

Unter all den Gesetzen, Normen und Richtlinien sind jene Bestimmungen, die die Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutzanlage regeln, nicht zu vergessen. Diese finden sich in der DIN 14675: Brandmeldeanlagen – Teil 1: „Aufbau und Betrieb“.

Normgemäß sollen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Brandmeldetechnik ausschließlich von eigens zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Wartungsverträge mit Ihrem Fachmann des Vertrauens stellen dabei eine äußerst praktikable Lösung dar. Im Zuge dieser Termine sind einerseits Fristen einzuhalten und andererseits lückenfreie Protokolle zu führen, die im Schadensfall über die Leistung oder Nichtleistung Ihrer Feuerversicherung entscheiden können.

Eine Wartung der BMA ist jährlich verpflichtend; Inspektionen, um Mängel frühzeitig erkennen und beheben zu können, vierteljährlich. Außerdem gibt es für Ihre Brandmeldetechnik auch Tauschfristen, die, unabhängig von ihrer Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit, ebenfalls einzuhalten sind. Doch bei all diesen Vorschriften für den anlagentechnischen Brandschutz sei erwähnt, dass Normen nicht derselben Verbindlichkeit unterliegen wie ein Gesetz. Es handelt sich um ausdrückliche Empfehlungen von Maßnahmen, die sich bewährt haben und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen; dennoch kann je nach Objekt und Schutzziel eine Abweichung von diesen Empfehlungen notwendig sein. Solche Abweichungen sind gut zu durchdenken und zu planen, denn im Ernstfall sind Sie es als Inhaber des Unternehmens, der eine gute Argumentation für diese Abweichung haben muss.

Leistbare Unbezahlbarkeit: der Wert des Fachpersonals

Damit alle Maßnahmen, ob baulich, anlagentechnisch oder organisatorisch, unter einen Hut gebracht werden können, bedarf es vieler Blickwinkel und eines besonders kritischen und analytischen Denkens. Ihre Brandschutzanlage muss den aktuellen Richtlinien entsprechen, um Ihrer Versicherung im Schadensfall als normgemäß und gesetzestreu nachgewiesen werden zu können. Außerdem muss sie Ihrem eigenen Brandschutz entsprechen, welches bestenfalls Hand in Hand mit dem Wartungs- und Instandhaltungsservice Ihres Ansprechpartners geht: denn nur der Errichter und Planer Ihrer Brandschutzanlage kennt diese so gut, dass diese Arbeiten rasch, effizient und nachweislich verrichtet werden können. Kommt es tatsächlich zu einem Brand, ist es überdies ein versicherungstechnisch relevanter Faktor, ob Sie selbst sich als Brandschutzexperte an Ihrer Technik versuchen oder ein Experte gemäß der Norm konsultiert wurde.

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